Gruber widmet sich in seinem Beitrag einer Entscheidung des OGH aus dem Oktober 2009, in der das Höchstgericht befand, ob eine Person, die in einem Vollmachtsverhältnis zu einem Begünstigten steht, eine Vorstandsfunktion in der Stiftung ausüben kann. Ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 15 Abs 2 PSG daher auch auf Vertreter von Begünstigten auszudehnen?
OGH 16.10.2009, 6 Ob 145/09f

