Zusammenfassung: Der Autor beschreibt, welchen wichtigen Beitrag die durch das GesRÄG 2005 forcierten Möglichkeiten des (informellen) Informationstausches und der Kooperation zwischen dem Aufsichtsrat und dem Wirtschaftsprüfer für die Qualitätssteigerung von Jahresabschlussprüfungen leisten könnten.In diesem Zusammenhang setzt er sich auch mit der Funktion des Aufsichtsrates zur Erteilung des Prüfungsauftrages und zur Festlegung des Honoraranspruchs des Abschlussprüfers auseinander.

