Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Rechtsgültigkeit der Abberufung von Aufsichtsräten Stellung nahm und darlegte, dass die rechtswirksame Begründung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses auch die Rechtswirksamkeit der Abberufung bis zu einer allfälligen gerichtlichen Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung zur Folge hätte.
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