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Aufschließungskosten; Verjährung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/146bbl 2005, 208 Heft 5 v. 15.10.2005

§ 1486 ABGB

Die Betrauung von Behörden mit Agenden der Privatwirtschaftsverwaltung hindert nicht die Annahme eines „sonstigen geschäftlichen Betriebes“. Vielmehr kann ein solcher auch dann vorliegen, wenn die konkrete Leistung nur gegenüber einem einzigen Vertragspartner erfüllt wird (hier: Straßenaufschließungskosten aus privatrecht­licher Vereinbarung zwischen Gemeinde und ­Liegenschaftseigentümer). Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

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