( GmbHG § 63 Abs 3 ) Gewährten die Gesellschafter einer GmbH der Gesellschaft ein Darlehen im Stadium der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft oder ließen sie es vereinbarungsgemäß in diesem Stadium in der Gesellschaft stehen, kann mit derartigen Forderungen gegen nicht eingezahltes Stammkapital nicht kompensiert werden.
OGH 8 Ob 64/98i v. 24.08.1998