§ 2 Abs 1 MRG
Unter „Auflösung“ iSd § 2 Abs 1 letzter Satz MRG ist jede Form der Beendigung des Mietvertrags zwischen dem Generalbestandnehmer und seinem Bestandgeber zu verstehen.
OGH, 24.09.2025, 3 Ob 87/25b
§ 2 Abs 1 MRG
Unter „Auflösung“ iSd § 2 Abs 1 letzter Satz MRG ist jede Form der Beendigung des Mietvertrags zwischen dem Generalbestandnehmer und seinem Bestandgeber zu verstehen.
OGH, 24.09.2025, 3 Ob 87/25b
