Das Rechtsmittelverfahren (hier: Revisionsrekursverfahren) gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist auch ohne gesetzliche Anordnung zweiseitig, weil ein Rechtsschutzanspruch betroffen ist.
OGH 12. 9. 2006, 10 Ob 58/06m