Im Finanzausschuss wurde am 25. 5. 2000 eine Änderung des Bankwesengesetzes (BWG) und des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beschlossen, mit der Österreich die Verpflichtung zum Verbot anonymer Sparbücher einlöst (vgl Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH 18.05.2000, Rs C-290/98 , ARD 5126/19/2000).