LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Ein Arbeitgeber stellt in seiner Gehaltsverrechnung den damit zusammenhängenden Schriftverkehr auf EDV (papierloser Akt) um. In diesem Zusammenhang wird auch die Antragstellung auf das Pendlerpauschale, AVAB/AEAB, und die Mitteilung des Finanzamtes über einen Freibetrag durch Scannen abgespeichert.