( ASVG § 4 Abs 2 ) Wenn auch nur eine der Berechtigungen (generelle Vertretungsbefugnis, sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen, Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners) vorliegt, ist ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis auszuschließen. BMAGS 120.296/2-7/98 v. 05.03.1998. (ZAS Jud. 4/1999)