( ASVG § 4 Abs 2 ) Die Abhaltung von "Feldenkrais"-Seminaren durch eine Masseurin auf Grund einer abgeschlossenen diesbezüglichen Ausbildung erfordert keinen Gewerbeschein und ist als nicht gewerbliche selbständige Tätigkeit auch nicht sozialversicherungspflichtig. LG Linz 11 Cgs 45/94 v. 19.07.1995. (ZAS Jud. 6/1996)