(ASVG § 42 Abs 3) Sind die Lohnverrechnungsunterlagen eines Dienstgebers zu mangelhaft, um daraus alle Beitragsnachweisungen nachvollziehen zu können, weil insbesondere eine Aufgliederung der Berechnung der Bruttolöhne, z.B. in Grundlohn, Akkordlohn und Überstunden, ebenso gefehlt hat wie auch ein Verzeichnis von Urlaubstagen sowie Aufzeichnungen, wann welche Zahlungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse abgerechnet worden sind, kann der Beitragsprüfer die Jahresbeitragssummen jedes Dienstnehmers erfassen und den abgegebenen Beitragsnachweisungen gegenüberstellen. VwGH 92/08/0089 v. 19.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)