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ASVG § 35

SozialversicherungARD 4898/8/97 Heft 4898 v. 30.12.1997

( ASVG § 35 ) Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH und damit ihre Eigenschaft als Dienstgeber erlischt erst mit der Eintragung der Löschung ins Firmenbuch. BMAS 120.878/2-7/96 v. 29.07.1996. (ZAS Jud. 6/1997)

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