(ASVG § 273 Abs. 1) Eine selbständige Kassierin und Stellvertreterin eines Marktleiters in der Beschäftigungsgruppe 3 des KV für Handelsangestellte kann auf Tätigkeiten der nächstniedrigeren Beschäftigungsgruppe, aber nicht auf Tätigkeiten wie die einer Botengängerin oder Amtsgehilfin verwiesen werden. OGH 10 Ob S 101/95 v. 08.06.1995.