( ASVG § 255 Abs 3 ) Der Arbeitsmarktsituation im Bereich des Wohnortes eines Versicherten kommt für dessen Verweisbarkeit keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu. Dass ältere und in ihrer Arbeitsfähigkeit geminderte Arbeitsuchende gegenüber jüngeren und voll arbeitsfähigen Mitbewerbern auf dem Arbeitsmarkt weniger Chancen haben, schließt sie noch nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus. OGH 10 Ob S 94/99t v. 04.05.1999.