( ASVG § 255 Abs 3 ) Ergibt sich aus dem Beweisverfahren, dass der Dienstnehmer in der Vergangenheit länger dauernde Krankenstände in Anspruch genommen hat, ist die Frage, ob in Zukunft mit die Verweisbarkeit ausschließenden Krankenständen zu rechnen ist, von Amts wegen zu prüfen. OGH 10 Ob S 394/97g v. 25.11.1997. (SSV-NF 147/1997)