( ASVG § 255 Abs 3 ) Ob ein Kraftfahrer ohne Berufsschutz tatsächlich einen ihm nach dem Leistungskalkül zumutbaren Dienstposten am allgemeinen Arbeitsmarkt finden wird, ist für die Frage der Invalidität oder Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. OGH 10 Ob S 106/98f v. 14.04.1998.