(ASVG § 255 Abs 1) Die Frage der Beherrschbarkeit wird bei Alkoholmissbrauch erst dann bedeutsam, wenn körperliche und geistige Fähigkeiten bei Alkoholentwöhnung wieder zur Verfügung stehen und die Erlangbarkeit entscheidender Verweisungsberufe davon abhängt. OLG Graz 8 Rs 7/95 v. 22.06.1995. (ZAS Jud. 5/1996)