(ASVG § 255) Im Falle der Weitergewährung einer befristeten Invaliditätspension handelt es sich um einen letztlich einheitlichen Versicherungsfall, dessen Voraussetzungen durch den für die befristete Leistung maßgeblichen Stichtag bestimmt werden, zu dem festzustellen ist, ob Invalidität noch, erstmals oder wieder gegeben ist.
OGH 10 Ob S 2055/96w v. 07.05.1996