(ASVG § 255 Abs 1) Die Einstufung einer Tätigkeit in einem Kollektivvertrag bildet einen Anhaltspunkt für die Einschätzung des sozialen Wertes und kann daher zur Beurteilung des sozialen Abstieges herangezogen werden. LG Salzburg 18 Cgs 122/94 v. 03.05.1995. (ZAS Jud. 4/1996)