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ASVG § 223

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4826/3/97 Heft 4826 v. 25.3.1997

( ASVG § 223 ) Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Alterspension, kann er nicht das Klagebegehren auf Zahlung der Alterspension bereits ab einem einer früheren Antragstellung - also zu einem Zeitpunkt, zu dem er die Leistungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt hat - nächstmöglichen Stichtag begehren. OGH 10 Ob S 2150/96s v. 16.07.1996.

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