(ASVG § 205, ASGG § 68) Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt die Frage, ob und welche Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, eine von den Tatsacheninstanzen zu beantwortende Tatfrage dar. Ob diese Änderung wesentlich im Sinne des § 68 ASGG ist, unterliegt hingegen der rechtlichen Beurteilung. OGH 10 Ob S 69/95 v. 25.04.1995. (INFAS 6/1995)