BMF 07 0600/1-V/7/96 v. 29.03.1996
1. Stipendien, die im Rahmen einer Schul- oder Studienausbildung gewährt werden:
Darunter fallen insbesondere Dissertations- und Diplomarbeitsstipendien. Diese Stipendien fließen außerhalb der Einkunftsarten des EStG zu (siehe hiezu auch Abschn. 8 Pkt. 3 lit. a der EStR 1984), sofern