(ASVG § 175 Abs 2) Wird das Auftanken eines Kfz auf dem Weg zur Arbeitsstätte notwendig und erfordert es keinen relevanten Umweg, ist darin keine Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes zu sehen. OLG Linz 13 Rs 3/95 v. 04.04.1995. (ZAS Jud. 3/1996)