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ASVG § 175 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4885/8/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

( ASVG § 175 Abs 1 ) Ein Landwirt, der als Anteilsbesitzer am Gemeinschaftswald einer Waldgenossenschaft im Auftrag dieser Genossenschaft Reinigungsarbeiten auf einem Forstweg durchführt, erbringt diese Leistung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes und steht dabei unter UV-Schutz. LG Leoben 22 Cgs 44/95 v. 23.05.1996. (ZAS Jud. 5/1997)

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