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ASVG § 162 Abs 2

SozialversicherungARD 4788/37/96 Heft 4788 v. 29.10.1996

(ASVG § 162 Abs 2) Nur bei Verkürzung der Acht-Wochen-Frist des § 3 Abs 1 MSchG, nicht aber einer acht Wochen übersteigenden besonderen Schutzfrist des § 3 Abs 3 MSchG tritt eine Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist des § 5 Abs 1 erster und zweiter Satz MSchG um das Ausmaß der Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen ein. OGH 10 Ob S 50/95 v. 09.05.1995.

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