vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 158, § 162

SozialversicherungARD 5079/11/99 Heft 5079 v. 26.11.1999

( ASVG § 158, § 162 ) Auch wenn das alleinige Motiv einer Frau für die Beschäftigung jenes gewesen wäre, in den Genuss von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft zu kommen, ist die Dienstnehmerin für den Versicherungsfall der Mutterschaft versichert, sofern die Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt erfolgt. BMAGS 120.321/2-7/98 v. 19.03.1998. (ZAS Jud. 5/1999)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte