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ASVG § 131b

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4824/10/97 Heft 4824 v. 18.3.1997

( ASVG § 131b ) In Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 131b ASVG bei Fehlen vertraglicher Regelungen - von vornherein nur einen Kostenzuschuss vorsieht, genügt ein Zuschuss im Ausmaß von 50% der Kosten. LG Linz 7 Cgs 141/95 v. 27.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)

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