vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 130 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5030/32/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( ASVG § 130 Abs 1 ) Hält sich ein Versicherter im dienstlichen Auftrag im Ausland auf, erhält er gemäß § 130 Abs 1 ASVG für die Dauer des Auslandsaufenthalts die ihm beim zuständigen Versicherungsträger zustehenden Leistungen vom Dienstgeber. Solange der Dienstgeber das Entgelt iSd § 49 Abs 1, 3 und 4 ASVG weiter gewährt, beschränkt sich diese Verpflichtung des Dienstgebers auf die Sachleistungen. LG Ried i. Innkreis 14 Cgs 230/96 v. 20.08.1997. (ZAS Jud. 2/1999)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte