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ASGG § 46 Abs 3

ArbeitsrechtARD 4948/6/98 Heft 4948 v. 17.7.1998

( ASGG § 46 Abs 3 ) Rechtsstreitigkeiten über eine Abfindung vertraglicher Ruhegenüsse begründen für sich keine Revisionszulässigkeit sondern nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage. OGH 8 Ob A 157/97i v. 12.06.1997.

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