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ASGG § 46 Abs. 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/15/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(ASGG § 46 Abs. 1) Ist in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren strittig, ob zwischen den Parteien überhaupt je ein Dienstverhältnis bestanden hat, hat das Berufungsgericht gemäß § 45 Abs. 1 ZPO in seinem Urteil auszusprechen, ob die Revision nach § 46 Abs. 1 ASGG zulässig ist, und diesen Ausspruch kurz zu begründen. OGH 9 Ob A 104/95 v. 28.06.1995.

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