( ASchG § 130 ) Für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat ein entsprechendes Kontrollsystem Platz zu greifen. Etwa alle 8 bis 14 Tage durchgeführte Kontrollen des Arbeitgebers in Ansehung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften sind keineswegs geeignet, im Rahmen eines „wirksamen Kontrollsystems“ einem eigenmächtigen Verstoß von Arbeitnehmern entgegenzuwirken. VwGH 97/02/0182 v. 05.09.1997. (Bescheid aufgehoben)