(§ 31 Abs 5 Z 10, § 342 ASVG) Die Verordnungsermächtigung für den HVSVT zur Erlassung von Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung ( RÖK ) begegnet auch hinsichtlich der Aufklärungspflicht des Arztes bezüglich der Aufklärung von Patienten über die Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer Krankenbehandlung vor deren Veranlassung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.