vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÄrzteG § 104

BetriebswichtigesARD 5068/34/99 Heft 5068 v. 12.10.1999

( ÄrzteG § 104 ) Die lediglich durch Erstellung der und Einarbeitung in die Loseblatt-Sammlung veröffentlichten Bestimmungen von Beitragsordnung und Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien wurden nicht in einer der Vorschrift des § 104 Abs 2 dritter Satz ÄrzteG entsprechenden, auf den jeweiligen Beschluss bezugnehmenden, diesen im Einzelnen wiedergebenden und das Datum des In-Kraft-Tretens angebenden Weise kundgemacht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte