( Art 3 VO (EWG) 1408/71 ) Wird eine Versicherungsleistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden Gemeinschaftsbürger nur ausgezahlt, wenn sie einen Mindestbetrag übersteigt, der höher ist als der Betrag, der für eine solche Zahlung innerhalb desselben Mitgliedstaats gilt, verstößt dies gegen den in Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71 des Rates v. 14. 6. 1971 [zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern] normierten Grundsatz der Gleichbehandlung und ist daher gemeinschaftswidrig, sofern die Auszahlung in dem anderen Mitgliedstaat nicht zu höheren Kosten führt als die Auszahlung derselben Leistung innerhalb des erstgenannten Mitgliedstaats. EuGH 21.09.2000, Rs. C-124/99 , Fall Borawitz, entsprechend dem Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH 17. 2. 2000, Rs. C-124/99 , ARD 5159/14/2000.