( ArbVG § 116 ) Eine Schulung von BR-Mitgliedern zum Thema Mobbing ist bereits dann als erforderlich anzusehen, wenn erste Anzeichen für eine systematische Schikane gegenüber einzelnen Mitarbeitern durch andere Mitarbeiter oder Vorgesetzte erkennbar sind. Der Betriebsrat muss nicht erst warten, bis sich Mobbing in vollem Umfang im Betrieb auswirkt. Arbeitsgericht Kiel/BRD H 5d BV 41/96 v. 27.02.1997. (Betriebs-Berater 1997/1207, Heft 23)