( ArbVG § 101 ) Durch den Verlust einer Zulage bei einer Versetzung wird diese jedenfalls zustimmungspflichtig. OLG Wien 7 Ra 217/97a, 7 Ra 255/97i v. 06.10.1997, Revision unzulässig.
( ArbVG § 101 ) Durch den Verlust einer Zulage bei einer Versetzung wird diese jedenfalls zustimmungspflichtig. OLG Wien 7 Ra 217/97a, 7 Ra 255/97i v. 06.10.1997, Revision unzulässig.