1. Hintergrund
Im Dezember 2006 haben die Sozialpartner ein 20-seitiges Dokument mit Vorschlägen - ua zur Reform des Arbeitszeitrechts - an die neue Bundesregierung vorgelegt. Diese Vorschläge der Sozialpartner wurden textgetreu in das im Jänner 2007 erstellte Programm der Bundesregierung übernommen. Bereits im Februar wurden im zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Gespräche über die konkrete Umsetzung der Vorschläge aufgenommen. Letzte Differenzen konnten in einem Gipfelgespräch der Sozialpartnerpräsidenten Anfang Mai ausgeräumt werden. Der am 7.5.2007 eingebrachte Gesetzesentwurf wurde am 4.7.2007 im Nationalrat und am 20.7.2007 im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen werden mit 1.1.2008 in Kraft treten.