Die Sozialpartnereinigung zur Arbeitszeit vom Dezember 2006 wurde in das im Jänner 2007 erstellte Programm der neuen Bundesregierung übernommen und bildete die Grundlage für den am 7. 5. 2007 eingebrachten Gesetzesentwurf. Dieser wurde am 4. 7. 2007 im Nationalrat und am 20. 7. 2007 im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen (BGBl I 61/2007) werden mit 1. 1. 2008 in Kraft treten.