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Arbeitszeitbestimmungen für Lenker - Übergangsrecht

Neue VorschriftenARD 5703/2/2006 Heft 5703 v. 11.8.2006

Mit der Änderung von AZG und ARG durch BGBl I 2006/138, ARD 5703/1/2006, werden die Arbeitszeitbestimmungen für Lenker an EU-Recht angepasst. Da für die Lenker von Fahrzeugen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) 561/2006 fallen (= so genannte „VO-Fahrzeuge11Zur Definition des Begriffs „VO-Fahrzeug“ siehe ARD 5703/1/2006, Pkt 1.), ab 11. 4. 2007 die Lenkzeiten-VO anwendbar ist und auch die Änderungen von AZG und ARG teilweise erst mit diesem Zeitpunkt in Kraft treten, kommen im Übergangszeitraum unterschiedliche Normen zur Anwendung.

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