§ 109 UG
Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag.
§ 109 UG
Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag.
