(§ 183, § 203, § 209, § 210 ASVG) Ein Versicherter, der wegen einer Berufskrankheit eine Versehrtenrente bezieht, hat auch wenn ein nachfolgender Arbeitsunfall eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Dauer von 2 Monaten bewirkt, keinen Anspruch auf Gesamtrente.
OGH 05.10.1999, 10 Ob S 207/99k