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Arbeitsschutzrahmenrichtlinie und Haftungsprivileg

SozialversicherungARD 5119/27/2000 Heft 5119 v. 3.5.2000

( § 333 ASVG, Art 5 RL 89/391/EWG ) Aus Art 5 Abs 4 der Richtlinie 89/391/EWG kann kein Verbot des Haftungsausschlusses des Dienstgebers oder der Aufseher im Betrieb bei Arbeitsunfällen abgeleitet werden.

OGH 03.11.1999, 9 Ob A 150/99w

Regelungsinhalt der RL 89/391/EWG

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