Bundesgesetz, mit dem das AlVG, das AMSG, das AMPFG, das BSchEG, das IESG, das ABGB und das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (JASG) geändert werden (Arbeitsmarktreformgesetz)
BGBl I 2004/77, ausgegeben am 14.07.2004
Das Arbeitsmarktreformgesetz ist nunmehr durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt - mit geringfügigen Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage (siehe ARD 5495/4/2004) - Gesetz geworden und tritt teilweise mit 1. 8. 2004 - nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1. 7. 2004 - und teilweise mit 1. 1. 2005 in Kraft. Die Änderungen durch das Arbeitsmarktreformgesetz betreffen im Wesentlichen: