Verordnung der Slbg Landesregierung über den Schutz von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern vor Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären. Diese Verordnung gilt ua für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte und tritt mit 16. 7. 2004 in Kraft. LGBl für Salzburg 2004/46, 11. Stück, ausgegeben am 15.07.2004.