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Arbeitslosigkeit von Gemeindemandataren

SozialversicherungARD 4729/23/96 Heft 4729 v. 15.3.1996

(AlVG § 12, BezG § 23 Abs. 2) Soweit die Aufwandsentschädigung eines Gemeindemandatars (Stadtrat) nicht geeignet ist, den Lebensunterhalt des Mandatars sicherzustellen, gilt sie nicht als arbeitslosenversicherungsrechtliches Erwerbseinkommen.

OGH 10 Ob S 169/95 v. 17.10.1995

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