§ 12 Abs 6 lit a AlVG, § 13 Abs 3 HbG - Die einem Hausbesorger mit Anspruch auf eine Dienstwohnung zustehende Lichtpauschale (Pauschalbeitrag zu den in der Dienstwohnung anfallenden Stromkosten) ist bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen der Prüfung, ob trotz der Erwerbstätigkeit infolge der geringfügigen Höhe des bezogenen Entgelts Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 6 lit a AlVG vorliegt, nicht zu berücksichtigen.