§ 12, § 24 Abs 2, § 25 AlVG - Die aufrechte Organstellung als Geschäftsführer einer GmbH steht zwar einem Bezug von Arbeitslosengeld mangels Vorliegens von Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG entgegen; hat der Versicherte aber während der aufrechten Geschäftsführerfunktion durch ein Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber die Anwartschaft für einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, liegt nach Beendigung des für diesen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses trotz der nach wie vor aufrechten Geschäftsführerfunktion Arbeitslosigkeit vor.