§ 36, § 38 AngG - Die Unterfertigung einer Konkurrenzklausel während des Probemonats (und somit erst nach dem Beginn des Dienstverhältnisses) macht diese nicht schon deshalb objektiv nichtig und unwirksam. Für einen im konkreten Fall auf den Arbeitnehmer ausgeübten Druck fehlt es im vorliegenden Fall aber an jeglichen Beweisergebnissen. OLG Wien 28.01.2004, 10 Ra 155/03t. (Revision unzulässig)