( AlVG § 7, ARB 1/80 ) Auch nach Entzug einer Invaliditätspension kann ein türkischer Gastarbeiter, dem bereits vor seinem durch den Bezug der Pension bedingten Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt Aufenthaltsrechte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei (ARB 1/80) zustanden, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
VwGH 98/08/0130 v. 20.10.1998